Mitteilung: Mikrozensus 2026 – Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

auch im Jahr 2026 findet im gesamten Bundesgebiet, einschließlich vieler Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein, die jährliche 1%-Erhebung über Bevölkerung und Arbeitsmarkt – der sogenannte Mikrozensus – statt. Die Durchführung erfolgt durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein auf Grundlage des Mikrozensusgesetzes vom 7. Dezember 2016.

Was bedeutet das für Sie?

In den kommenden Monaten können Haushalte in unserem Amtsgebiet aufgefordert werden, telefonisch, online oder schriftlich Auskünfte zu erteilen. Sie selbst entscheiden, auf welchem Weg Sie antworten möchten.

Vor der Befragung werden beauftragte Interviewerinnen und Interviewer ausgewählte Gebiete besuchen, um die Daten aus dem Einwohnermeldeamt mit den Gegebenheiten vor Ort abzugleichen. Diese Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und dürfen Fotos von Gebäuden oder Klingelschildern machen.

Alle betroffenen Haushalte erhalten zuvor ein Ankündigungsschreiben sowie eine Kurzinformation, die den Zweck, die Art und den Umfang der Erhebung sowie die rechtlichen Regelungen erläutert. Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.

Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, die Fragen zu beantworten, können nahestehende Personen dies stellvertretend übernehmen.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre Teilnahme an dieser wichtigen statistischen Erhebung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.statistik-nord.de/mikrozensus